B 7 Ortsumgehung Tüttleben
Bauherr: |
Bundesrepublik Deutschland |
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Baulänge: |
3.200 m |
Bauzeit: |
Baubeginn: 2018 |
Kosten: |
ca. 13,198 Mio. € |
Beschreibung der Baumaßnahme
Die B 7 ist eine überregionale Fernstraßenverbindung, welche die Verknüpfung zwischen dem Mittelzentrum Gotha und dem Oberzentrum Erfurt bildet. Zudem dient die B 7 als Zubringer an die Anschlussstelle Erfurt-Bindersleben BAB A 71 und im Abschnitt von Gotha an die B 247.
Die bestehende B 7 verläuft in Ost-West-Richtung durch den gesamten Ortsbereich von Tüttleben und ist mit einem Verkehr von ca. 9.400 Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von mehr als 5% hoch belastet. Auf Grund der derzeitigen Linienführung in der Ortslage und der Belegung gibt es keine Überholmöglichkeiten.
Mit der geplanten Ortsumfahrung wird die Ortslage Tüttleben wesentlich vom Durchgangs- und Schwerverkehr entlastet. Damit wird die Lebensqualität für das Wohnumfeld deutlich verbessert und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer innerhalb der Ortschaft erhöht. Es ergeben sich damit auch Möglichkeiten, die Ortsdurchfahrt neu zu gestalten und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Lärm- und Abgasimmissionen werden im Ortsbereich wesentlich reduziert.
Mit der Ausbildung eines Regelquerschnittes RQ 11,5+ der ca. 3,20 km langen Neubaustrecke, werden regelmäßige und abschnittsweise angeordnete Überholfahrstreifen vorgesehen. Diese gewährleisten gesicherte Überholmöglichkeiten außerhalb der Ortslage. Damit verbunden ist auch die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit im Streckenzug der B 7 zwischen Gotha und Erfurt.
Im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung werden zwei neue Knotenpunkte (KN) erforderlich. Ausgehend vom Bauanfang sind dies die Anbindungen von Tüttleben Ost sowie des untergeordneten Wirtschaftswegenetzes (KN 1) und Tüttleben West (KN 2). Am Planfeststellungsanfang und -ende ist eine direkte Überleitung in die bestehende B 7 vorgesehen. Beide Knotenpunkte werden plangleich ausgebildet. Als Verbindung zwischen Tüttleben und Friemar wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 29,00 m über die B 7 erforderlich.
Das Baurecht liegt vollziehbar mit dem Planfeststellungsbeschluss Az. 540.3-4348-05/14 vom 27.06.2016 vor.
Baudurchführung
Für die Durchführung der Maßnahme werden insgesamt vier Vergabepakete ausgeschrieben:
Vergabepaket 1: LAP und CEF Maßnahmen für den Umweltschutz
Vergabepaket 2: Munitionssuche
Vergabepaket 3: Streckenbau und Bauwerk
Vergabepaket 4: Streckenbezogenen Begrünung
Die Baudurchführung Streckenbau und Bauwerk beginnt Ende 2018.
Die Munitionssuche wurde im Zeitraum 31.01. bis 02.12.2017 durchgeführt und ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bereich des Friemarer Weges wird während der Bauausführung und nach dessen Rückbau der Oberflächenbefestigung weiter sondiert werden. Im bereits sondierten Baubereich wurden 2 Sprenggranaten, 5 Panzergranaten, 2 Granatpatronen, 4 Panzerfaustrohre, 1 Zünder und 5 Munitionsteile geborgen und zur Kampfmittelvernichtung übergeben.
Die archäologischen Untersuchungen werden seit Juli 2017 ausgeführt und sind im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bereich des Friemarer Weges wird während der Bauausführung und nach der Beseitigung der vorhandenen Hecken weiter untersucht werden. Die anfängliche Verdachtslage hat sich durch die Untersuchungen bestätigt und es wurden Siedlungsreste aus der Bronzezeit, der vorrömischen Eisenzeit und aus dem Mittelalter freigelegt, dokumentiert und gesichert.