B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 5. Bauabschnitt
|
|
Beschreibung der Baumaßnahme
Die B 62 verknüpft als bedeutende Verkehrsachse in Südthüringen die Bundesländer Hessen und Thüringen. Sie führt über Bad Hersfeld, Vacha, Dorndorf, Bad Salzungen und endet bei Barchfeld an der B 19. Der 5. Bauabschnitt (BA) ist der letzte der Gesamtmaßnahme B 62 – Ortsumgehung Bad Salzungen. Die Notwendigkeit für die Ortsumgehung ergab sich aus dem hohen Verkehrsaufkommen der B 62 und durch hohe Lärm- und Emissionsbelastungen in den Ortsdurchfahrten. Die vorangegangenen Bauabschnitte 1 bis 4 sind seit 1997, 1998, 2007 und 2020 für den Verkehr freigegeben. Der 5. Bauabschnitt stellt einen wichtigen Lückenschluss im Netz der geplanten Bundesstraßen dar und ist von größter Wichtigkeit für die Verkehrswirksamkeit für die bereits fertiggestellten Bauabschnitte der Ortsumgehungen Bad Salzungen im Zuge der B 62 und der Ortsumgehungen Barchfeld, Waldfisch, Gumpelstadt und Witzelroda im Zuge der B 19.
Der 5. Bauabschnitt beginnt am Knoten mit der Hersfelder Straße (1. BA) in Bad Salzungen und endet ca. 900 m nördlich der Ortslage Barchfeld, südlich des Eisberges an der bestehenden B 19 mit dem Anschluss an die B 19 Ortsumgehung Barchfeld, 2. BA.
Die Länge der Baustrecke beträgt 2.746 m, davon entfallen 1.583,50 m auf die Talbrücke über die Werraaue (BW 1). Die Neubautrasse des 5. BA umfasst ebenfalls die Komplettierung des Knotenpunktes Hersfelder Straße am Bauanfang und der Anschlussstelle Eisberg mit Anbindung an die B 19 im Bestand am Bauende. Zur Baumaßnahme gehören außerdem die erforderlichen entwässerungstechnischen Einrichtungen und die Wiederherstellung einer Wirtschaftswegeverbindung. Im Knoten der Neubautrasse mit der Hersfelder Straße am Bauanfang werden die Eckausrundungen vergrößert, eine LZA installiert sowie die dazugehörige Markierung aufgebracht. Im Knotenpunktbereich am Bauende B 62 / B 19 werden zur Komplettierung des teilplanfreien Knotens Rampen mit einer Gesamtlänge von ca. 725 m hergestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Az. 540.1-4348-02/15 vom 29.01.2020 liegt vor. Bestandskraft des Planfeststellungbeschlusses und damit vollziehbares Baurecht liegt mit dem Datum 15.05.2020 vor.