Markterkundungsverfahren zur Unterbringung von Einrichtungen des Freistaates Thüringen
Soweit der Flächenbedarf für Behördenunterbringung nicht aus dem Landesbestand gedeckt werden kann, prüft die Liegenschaftsverwaltung eine Anmietung oder -im Einzelfall- auch den Erwerb von Flächen. Sofern aktuelle Markterkundungsverfahren oder Ankaufsbestrebungen bestehen, finden Sie diese untenstehend.