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Straßenansicht; giebelständig; Garagentor im EG; im 1 OG ein dreiflügeliges Fenster, im ausgebauten DG ein halbrundes Fenster; rechte Fassade verwachsen mit Knöterich

Wohnhaus

Moorgrund, OT Möhra, Sorgstraße 4a

Die zu veräußernde Liegenschaft ist mit einem Wohnhaus (Baujahr ca. 1990) mit Seitenflügel bebaut. Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    36433 Moorgrund, OT Möhra, Sorgstraße 4a,  Landkreis Wartburgkreis

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e) Möhra| ./. | 99/4
    mit einer Größe von 148 m²
    Wirtschaftsart/Bebauung bebaut
    Objektart Wohnhaus mit Seitenflügel
    Topografie eben
    Allgemeinzustand nicht beräumt
    Keller teilunterkellert
    Vollgeschosse 2
    Dachgeschoss ausgebaut
    Bauweise Massivbau

     

    Das Einfamilienhaus mit Seitenflügel ist seit Jahren unbewirtschaftet. Es besteht daher ein hoher Instandsetzungsstau insbesondere bezüglich der haustechnischen Ver- und Entsorgungssysteme. Die Ölheizkesselanlage sowie die Sanitärobjekte befinden sich noch im originalen Herstellungszustand. Der Innenausbau ist überaltert und teilweise verschlissen. Die Liegenschaft hat im Winter 2021 einen Frostschaden erlitten und ist dadurch stark feucht und von Schimmel befallen. Der Zugang ist nur über das Nachbargrundstück oder die Garage möglich. Es besteht keine nachbarschaftliche Vereinbarung für die Nutzung als Zuwegung.

    Die Liegenschaft ist aktuell ungenutzt.

     

  • Eigentümer des o.g. Grundvermögens ist eine Gemeinschaft aus zwei Miteigentümern. Der Freistaat Thüringen als Miteigentümer zu ½ vertritt die Eigentümergemeinschaft bei der Kaufverhandlung. Im Grundbuch liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens Eintragungen vor:

    Abteilung II keine
    Abteilung III ja

    Die Löschungsbewilligungen für die eingetragenen Rechte wurden bereits erteilt. Im Rahmen des Kaufvertragsvollzugs werden die Rechte zur Löschung gebracht.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    bestehen Baulasten? nein
    bestehen Altlasten? keine bekannt
    Auskunft zum Bauplanungsrecht: kein B-Plan, keine Satzung
    Auskunft zum Denkmalschutz: kein Denkmal

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

     

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in Moorgrund, OT Möhra, Sorgstraße 4a. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    53.000,00 €

    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen VV 1260 B - 566/19 - 27.2.32
Kaufpreiserwartung 53.000 €
Grundstücksfläche 148 m²
Wohn- und Nutzfläche ca. 109 m²

 

Kontakt

Sachbearbeiter aus dem Bereich Allgemeines Grundvermögen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Referat 27/Liegenschaften
Am Johannestor 23
99084 Erfurt

Fax: +49 361 57-4156565
E-Mail: Sachbereich27.2@tlbv.thueringen.de

 

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