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Grundstück während des Abrisses
Grundstück während des Abrisses

unbebautes Grundstück

Blankenburg, Hauptstraße 66

Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein 2020 freigelegtes Grundstück im Unstrut-Hainich-Kreis.

Wichtige Informationen zum Objekt

  • für das Grundvermögen aus Erbschaften des Thüringer Fiskus

    99955 Blankenburg, Hauptstraße 66, Landkreis Unstrut-Hainich

    Gemarkung|Flur|Flurstück(e) Blankenburg | 2 | 446
    mit einer Größe von 1.626 m²
    Wirtschaftsart/Bebauung unbebaut
    Objektart freigelegtes Grundstück
    Topografie eben
    Allgemeinzustand Baukörper rückgebaut, beräumt, Wildwuchs
    Keller nicht relevant
    Vollgeschosse nicht relevant
    Dachgeschoss nicht relevant
    Bauweise nicht relevant

    Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein ehemaliges Gehöft im Dorfgebiet. Die Baukörper wurden bis auf die Grundmauern abgerissen. Eine Tiefenenttrümmerung ist nicht erfolgt.

    Die Liegenschaft ist aktuell ungenutzt.

     

  • Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer in Alleineigentum des o.g. Grundvermögens.

    In der zweiten Abteilung des Grundbuches liegen zu Lasten des vorgenannten Grundvermögens folgende Eintragungen vor:                              keine

    Abteilung drei des Grundbuches ist belastet:     nein

    Für das aktuell noch eingetragene Recht liegt eine Löschungsbewilligung vor. Der Löschungsantrag kann im Zuge des Verkaufes auflagenfrei gestellt werden.

    Auskünfte zu Bau- und Altlasten, zu eventuell bestehendem Denkmalschutz und zum Baurecht wurden bei den zuständigen Ämtern mit folgendem Ergebnis eingeholt und können bei näherem Erwerbsinteresse und Bedarf zur Einsicht übermittelt werden:

    Bestehen Baulasten?                          nein

    Bestehen Altlasten?                           lt. Auskunft aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem sind keine bekannt, es ist jedoch davon auszugehen, dass der Boden des Grundstückes durch ein darauf befindliches und langjährig genutztes Gülleloch sowie eine Mistkuhle belastet ist und eine entsprechende Entsorgung des betroffenen Bodenbereiches erfolgen muss

    Auskunft zum Bauplanungsrecht:    kein Bebauungsplan, § 34 BauGB

    Auskunft zum Denkmalschutz:         nicht betroffen

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

  • Verkauft wird das vorgenannt beschriebene Grundvermögen in 99955 Blankenburg, Hauptstr. 66.
    Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis beträgt:

    11.400,00 €


    Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

  • Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

    Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.

    Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.

    Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

    Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Daten im Überblick

Aktenzeichen VV 1260 B - 553/16 - 27.2.32
Kaufpreiserwartung 11.400 €
Grundstücksfläche 1.626 m²
Nutz- bzw. Wohnfläche entfällt, unbebaut

 

Kontakt

Sachbearbeiter aus dem Bereich Allgemeines Grundvermögen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Referat 27/Liegenschaften
Am Johannestor 23
99084 Erfurt

Fax: +49 361 57-4156565
E-Mail: Sachbereich27.2@tlbv.thueringen.de

 

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Grundstück während des Abrisses vergrößerte Ansicht
Grundstück während des Abrisses
Grundstück während des Abrisses vergrößerte Ansicht
Grundstück während des Abrisses (Bauschutt zwischenzeitlich entsorgt)

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