Landesbau
Staatliche Vogelschutzwarte Seebach: Sanierung Dachgeschoss im Mittelbau und energetische Verbesserung
Lindenhof 3, 99998 Mühlhausen/OT Seebach | →
Sachbereich
Landesbau, Standort Erfurt, Sonderprojekte
Bauwerksart
Bestandsgebäude, Wissenschaftsgebäude
Errichtung 12. Jahrhundert
Netto-Raumfläche
1.378 m²
Gesamtbaukosten
1.360.000 €
Bauzeit
2021 - 2023
Architekt
noch nicht gebunden
Baubeschreibung
Die heutige Vogelschutzwarte befindet sich in Seebach, einem Ortsteil von Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis inmitten der Welterberegion Wartburg-Hainich.
Im 12. Jahrhundert wurde die vom Park umgebene Wasserburg als Wahrzeichen des Ortes Seebach erbaut. Die Burg ging im 16. Jahrhundert in den Familienbesitz der Familie Berlepsch über. Ende des 19. Jahrhunderts gründete Sittig Hans Freiherr von Berlepsch die Einrichtung als „Versuchs- und Musterstation für Vogelschutz". Sie ist eine Einrichtung, die sich weltweit als Erste intensiv mit dem Vogelschutz beschäftigte und kranken und pflegebedürftigen Vögel als Heim dient. Auch als Brutstätte vieler Vogelarten ist sie deutschlandweit bekannt.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Hauptgebäude, die Burg, bestehend aus zwei einzelnen Türmen umgebaut und mit Hilfe eines Mittelbaus als Gebäudeeinheit zusammengefasst.
Heute ist die Staatliche Vogelschutzwarte Seebach eine Außenstelle des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere, neben der wissenschaftlichen Arbeit, die fachliche Beratung von Behörden, Verbänden und Privatpersonen in allen Fragen der Vogelkunde sowie des Vogel- und Fledermausschutzes, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, sowie der Betrieb einer Auffang- und Pflegestation. Besucher begeistern sich vor allem an der historischen Vogelsaustellung sowie den restaurierten Räumlichkeiten, die zum Teil noch im ursprünglichen Zustand des Umbaus von 1911-1913 erhalten sind.
Um das Denkmal in seiner Bausubstanz und Funktion zu erhalten, sind immer wieder Baumaßnahmen notwendig. Durch sie sollen zum einen, wie bereits erwähnt, die Bausubstanz erhalten, aber auch die Einhaltung der heute geltenden der Bauvorschriften, der zeitgemäße Betrieb sowie die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude gewährleistet werden.
Erfurt, 07.12.2020