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Landesbau

Landespolizeiinspektion Suhl: Errichtung der Diensthundeanlage

Schleusinger Straße 111, 98527 Suhl | 

2D Zeichnung in Form einer Axonometrie. Das Gelände ist in einzelnen Schichten dargestellt, sodass man den Geländeverlauf gut erkennen kann. Rechts ein weißer Quader, der ein Bestandsgebäude darstellen soll. Im Zentrum ein länglicher Quader als Verwaltungsgebäude und dahinter 8 Zwingergebäude in Form von Kisten an denen zwei Außenwände Gitter haben. Jedem Zwinger ist ein freier Bereich zugeordnet. Die Türen sind gelb dargestellt und fallen ins Auge.
Axonometrie des Neubaus | © reich.architekten BDA
Sachbereich

Landesbau, Standort Suhl

Bauwerksart

Neubau, Zweckbau

Netto-Raumfläche

335 m²

Gesamtbaukosten

1.500.000 €

Bauzeit

10/2021 - 10/2022

Architekt

reich.architekten BDA, Weimar

Baubeschreibung

Die Unterbringung der Diensthundestaffel an der Landespoliziinspektion Suhl erfolgt seit Jahren unter prekären Verhältnissen. Sie entsprechen weder den funktionalen Anforderungen der Diensthundestaffel noch den Anforderungen an eine sichere und artgerechte Unterbringung der Diensthunde.
Aufgrund baulicher Mängel (Sichtschutzelemente, Abtrennmöglichkeiten, etc.) der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Anlage ist zur Vermeidung von Unfällen unter den Diensthunden sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Diensthundeführer die Umgestaltung der Zwingeranlage erforderlich.

Der gesicherte Bestand an Diensthunden der DHSt Südthüringen (inkl. Urlaubshunde, ausgesonderte Diensthunde und bei Erkrankung des Diensthundeführers unterzubringende Diensthunde) erfordern einen Bedarf von acht Zwingern (lt. gesetzlichen Vorgaben mit mindestens 8 m² zzgl. Ausbauflachen und Stellflache Hundehütte). Zudem bedarf es zur kurzzeitigen Unterbringung des Gesamtbestands von zirka fünfzehn Diensthunden während der allgemeinen polizeilichen Dienstverrichtung der Bereitstellung von sieben Kurzzeitzwingern (mindestens 4 m² und mit Liegebrett). Die Diensthundestaffel Südthüringen ist zudem für die Probenübernahme und der Leichenpräparate für den Freistaat Thüringen zuständig.

​Aus Gründen des Arbeits- und Infektionsschutzes ist daher die Schaffung folgender adäquater Arbeitsbedingungen unabdingbar:​
1 - 2 Quarantänezwinger (Temperierungsmöglichkeit) und Tierarztraum,
Diensthundebad (beheizbar mit Trocknungsmöglichkeit),
Arbeitsplatz für Leichenspürhundeführer,
gesicherte Räume für Spreng- und Explosivstoffe und Betäubungsmittel,
Lagerung und Trocknung der Schutzausrüstung,
Ausbildungsräume​.

Geplant ist der Rückbau der Altanlage und Errichtung der neuen Diensthundeanlage an gleicher Stelle. Die Unterbringung der Diensthunde während der Neubauphase erfolgt in einem auf der Liegenschaft zu errichtenden Provisorium.

Suhl, 08.12.2020

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