Landesbau
Der Bereich Landesbau der staatlichen Hochbauverwaltung erfüllt alle Aufgaben der fachkundigen Koordinierung und Steuerung der Baumaßnahmen in den landeseigenen Liegenschaften über deren gesamten Lebenszyklus. Seit der Gründung der Staatsbauverwaltung 1991 wird durch die Maßnahmen zur Sanierung und dem Neubau der Gebäude- und Außenanlagen ein erheblicher Beitrag zur Schaffung guter Arbeits-, Lehr- und Forschungseinrichtungen des Freistaates geleistet.