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Bauunterhalt
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr übernimmt für einen großen Teil der Bundesbauten und Liegenschaften des Freistaats Thüringen den Bauunterhalt in Zusammenarbeit mit den hausverwaltenden und nutzenden Dienststellen.
Durch die Leistungen des Bauunterhalts sollen während der langen Nutzungsphasen von Gebäuden Gefahrenquellen abgewehrt und dadurch der bauliche Teil zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht geleistet werden. Zudem trägt der Bauunterhalt dazu bei, die praktische Nutzbarkeit der Liegenschaften sowie den Werterhalt zu sichern. Im Zuge von Bauunterhaltungsarbeiten können kleinere bauliche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.
Obwohl es sich im Regelfall um kleinteilige bauliche Maßnahmen handelt, sind doch oft umfangreiche Planungsleistungen erforderlich.
Ablauf des Bauunterhalts
Für Bauunterhaltungsleistungen im Bereich Landesbau sind die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen (RLBau) anzuwenden, für Maßnahmen im Bereich Bundesbau gelten die damit vergleichbaren Richtlinien der RBBau sowie die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes.
Dem Bauunterhalt liegt ein sich wiederholender Ablauf zugrunde:
1. Baubegehungen
Baubegehungen erfolgen in der Regel einzeln für jede Liegenschaft, um etwaige bauliche Mängel zu erfassen. In der Regel nehmen daran neben den Nutzern auch die hausverwaltenden Dienststellen und – bei vielen Landesliegenschaften – das Thüringer Liegenschaftsmanagement teil.
Das TLBV berät den Nutzer in diesem Zusammenhang auch zu Fragen der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und der Einhaltung der Verkehrssicherheit.
2. Baubedarfsnachweisungen
Die Ergebnisse aus den Baubegehungen sind zu dokumentieren und für die jeweiligen Defizite sind die Kosten für ihre Beseitigung zu schätzen. Es erfolgt eine Einstufung der Dringlichkeit, um eine Priorisierung zu ermöglichen.
3. Bauunterhaltungsplan
Durch die immobilienübergreifende Auswertung der Baubedarfsnachweisungen und den Abgleich mit den im Haushaltsplan für Bauunterhalt vorgesehenen Mitteln wird in Abstimmung mit den einzelnen Ressorts und Nutzern ein Bauunterhaltsplan erarbeitet. Darin wird festgelegt, welche Maßnahmen aus den Baubedarfsnachweisungen in einem Haushaltsjahr erledigt oder für die Ausführung im darauf folgenden Jahr vorbereitet werden dürfen.
Ein Teil der jährlichen Bauunterhaltsmittel kann nicht verplant werden, sondern muss als Havariereserve für die sofortige Beseitigung unvorhersehbarer Schadenereignisse verfügbar sein. Zum Ende eines Haushaltsjahres wird diese Reserve sukzessive reduziert.
Maßnahmen des Bauunterhalts
In den letzten Jahren waren Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben Schwerpunkt bei den ausgeführten Maßnahmen zum Bauunterhalt – eine große Rolle spielten dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes: Durch die oftmals vorhandene historische Bausubstanz bzw. Sanierungsmaßnahmen, die mittlerweile länger zurückliegen und nicht mehr den sich weiter entwickelnden Vorschriften entsprechen, gibt es immer wieder Anpassungsbedarf in vielen Liegenschaften. Zudem sind die Brandschutzmaßnahmen an Veränderungen in der Gebäudenutzung anzupassen. Investitionen in den Brandschutz erfolgen auf Basis von Brandschutzkonzepten, die ebenfalls regelmäßig weiterzuentwickeln sind.
Bedeutend sind zudem Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz. Hierzu zählen Leistungen zur Erfassung und fachgerechten Sanierung von Kontaminationen an Baukörpern in Gebäuden und Außenanlagen, bei denen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschritten sind. Defizite bei der Trinkwasserversorgung beispielsweise würden letztlich die Weiternutzung der Gebäude unmöglich machen, so dass diese Maßnahmen ebenfalls Priorität haben.
Verschleiß bzw. Beschädigungen an Sicherheitsanlagen von Liegenschaften sind insbesondere in Liegenschaften von Polizei, Justiz und Militär unverzüglich zu beheben. Zudem ist die Beseitigung gefährdender baulicher Situationen in, an und außerhalb von Gebäuden und baulichen Anlagen zu berücksichtigen wie z.B. die Sicherung von Fassadenelementen, die Beseitigung von Fahrbahnabsenkungen und die Durchführung von Hangsicherungen. Umwelteinflüsse, Verschleißerscheinungen und Überbelastungen sind mögliche Ursachen für baukonstruktive Instandhaltungsmaßnahmen, die i.d.R. der Verkehrssicherungspflicht zuzuordnen sind.
Darüber hinaus werden im Bauunterhalt Leistungen zum Erhalt der Bausubstanz erbracht. Das sind insbesondere Leistungen zur Instandsetzung der Dachdeckung bzw. Dachkonstruktion, Leistungen zur Trockenlegung von Gebäudeanlagen, Instandsetzung von Außenanlagen oder die Beseitigung baulicher Schäden, die den Fortbestand und Nutzungsfähigkeit der baulichen Anlagen und Gebäude gefährden. Die Nichtrealisierung der notwendigen Leistungen zum Erhalt der Bausubstanz führt i.d.R. zu weit höheren Sanierungskosten zu einem späteren, dann nicht mehr aufschiebbaren Zeitpu
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